AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Miete)

der Firma HygDos GmbH, Dorferbogen 44, 21037 Hamburg, HRB 151468 (Amtsgericht Hamburg)   – Stand Juni 2018

1  Geltungsbereich

Verträge der Firma HygDos GmbH, Dorferbogen 44, 21037 Hamburg, HRB 151468 (AG Hamburg) (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

2  Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Mieter können stets nur gewerbliche Kunden sein und keine Verbraucher.

Es gilt der jeweilige vereinbarte Mietzins gemäß Preisverzeichnis in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung bzw. soweit eine Mietpreisanpassung erfolgt ist in Höhe des gültigen vereinbarten Mietzinses des Vermieters, der dem Preisverzeichnis zu entnehmen ist. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Monat der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Monatsmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete folgt den allgemeinen Regelungen zur Mieterhöhung.

Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von vier Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.

2.1  Fälligkeit der Mietzahlungen

Die Miete ist jeweils bis zum 20. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung oder Lastschrift zu entrichten.

2.2  Lieferung mit Installation

Der Vermieter bestimmt den Tag der Lieferung und Installation. Die vereinbarte Lieferung erfolgt an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

2.3  Inhalt des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis umfasst neben der Nutzungsmöglichkeit des Dosiergeräts auch die Wartung und den Service der Geräte gemäß Herstellervorgaben und gesetzlichen Bestimmungen. Eine im Mietpreis enthaltene Wartung umfasst sämtliche Kosten der Anfahrt, Arbeitszeit, Wartung und Geräteaktualisierung. Der Mietzins umfasst ferner sämtliche üblichen Verschleißteile. Weiterhin sind mit der Wartung auch die erforderliche Reinigung enthalten, soweit die Dokumentation im erforderlichen Umfang.

2.4  Nicht enthalten

Der Mietzins umfasst ausdrücklich nicht die Hardwareaktualisierung auf Mieterwunsch (zusätzliche Dosierung, technische Ergänzungen), schuldhafte Eingriffe in das Gerät, die einen Serviceeingriff erforderlich machen. Die Wartung und Instandsetzung der Geräte in Folge des unerlaubten Öffnens des Geräts und der falschen Verwendung von Chemie sowie unsachgemäßen Bedingung, den Ersatz in Folge Zerstörung oder Brand.

Soweit durch das Verschulden des Mieters ein unter Abs. 1 genannter Tatbestand vorliegt, richten sich die dafür anfallenden Kosten nach dem zum Zeitpunkt des Eingriffs gültigen Fassung des Preisverzeichnisses des Vermieters.

3  Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Gebrauch der Mietsache nur fachkundigen Personal zu gestatten und lässt diese durch den Vermieter am Tag der Installation durch den Vermieter in die Handhabung einweisen. Soweit ein zusätzlicher Einweisungstermin erforderlich ist, wird der Mieter diesen beim Vermieter beantragen. Die Kosten der erneuten Einweisung ergeben sich aus dem zu der Zeit der Vereinbarung geltenden Preisverzeichnis.

4  Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Mieter installiert wird. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Demontage nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Demontagetermin nicht für die Demontage durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine anteilige Monatsmiete von 1/30 an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

5  Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

6  Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Laufzeitjahres gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten. Soweit nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.  

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Jahresmiete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % der Jahresmiete, bei weniger als zwei Tagen die volle Jahresmiete für ein Jahr gem. berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7  Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten gemäß Preisverzeichnis. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert des jeweiligen Geräts. Die Höhe des Wiederbeschaffungswerts wird im Vertragsformular gesondert ausgewiesen.

Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Der Mieter darf den Umgang nur geschultem Fachpersonal gestatten.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

Der Mieter hat Sorge dafür zu tragen, dass der Vermieter regelmäßig, d. h. innerhalb von 12 Monaten den Mietgegenstand warten und prüfen kann. Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass eine Fehlbedingung vermieden wird. Soweit innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten es zu wiederholten Fehlbedienungen kommt, die einen Serviceauftrag auslösen, behält sich der Vermieter das Recht vor, auf Kosten des Mieters gemäß Preisverzeichnis eine erneute Einweisung vorzunehmen.

8  Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

9  Sonstige Bestimmungen

9.1  Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.

9.2  Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gemäß Datenschutzerklärung gespeichert werden.

HygDos GmbH, Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Handel & Verkauf)

für den Handel der Firma HygDos GmbH, Dorferbogen 44, 21037 Hamburg, HRB 151468 (Amtsgericht Hamburg)   – Stand März 2023

1  Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Bestellern) über einen Onlineshop nachfolgend der „Onlineshop“ unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Produktangebot in einen Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

Die Verträge mit dem Besteller werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

2  Vertragsschlusss

Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich.

Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bei allen im Onlineshop genannten Angaben sind technisch bedingte Toleranzen möglich. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht zugesichert sind. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise verkörperten Informationen sowie Mustern und Prototypen behalten wir uns die Eigentums- sowie Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, nur für die Vertragsverhandlungen genutzt und nicht kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Soweit uns eine Bestellung nicht erteilt wird oder nicht ausgeführt ist, sind die Daten, Muster und Prototypen unverzüglich zurückzugeben. Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

Wir werden dem Besteller unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande.

3  Preise und Versandkosten

Alle Preise sind €-Nettopreise und gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Besteller zu tragen. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands für einen Karton der Größe (S) 7,90 € (M) 12,90 € (L) 22,90 € (XL–Palette) 69,00 € pro Bestellung.

4  Versendung der Ware, Versicherung, Gefahrübergang

Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Geringfügige Abweichungen sind möglich.

Im Hinblick auf den Beginn der Lieferfrist gilt: Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist mit der Zustellung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist kann die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben, Dokumente, Zeichnungen) voraussetzen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Bei Streckengeschäften – auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Verlassen der Ware ab Werk oder Lager unseres Vorlieferanten auf den Besteller über.

Wir werden die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern.

Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung langfristig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt), z.B.  nicht verschuldete Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Feuer, Pandemie, Überschwemmungen befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich dauerhaft fortbestehen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind für den Besteller im Fall der höheren Gewalt ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 25 % des Kaufpreises. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.

5  Zahlungen

Alle Zahlungen sind ausschließlich zu leisten an die HygDos GmbH, 21037 Hamburg. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.

Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an.

Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

6  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.

Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.

Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.

7  Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Besteller genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird.

Mangelansprüche verjähren zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nach zweimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

Mehraufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Ort außerhalb Deutschlands verbracht wurde, trägt der Besteller.

Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, sofern dem Besteller bei Vertragsschluss eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist.

8  Haftung

Wir haften unseren Bestellern in folgendem Umfang auf Schadensersatz:

a) Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsererseits beruhen;

b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

c) Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht bereits eine unbeschränkte Haftung aufgrund a) oder b) vorliegt.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9  Umtausch / Warenrückgabe

Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Rückgabe der Ware des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf seine Kosten und sein Risiko zurücksendet und dass die Ware bei Zugang bei uns in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Rückgabe der Ware ausgeschlossen. Für vereinbarte Rücknahmen der Ware erteilen wir eine Gutschrift unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettowertes der Ware, mindestens jedoch in Höhe von 40,00 €.

10  Kopierverbot

Dem Besteller ist es untersagt, die von uns bezogenen Waren zu kopieren oder von Dritten kopieren zu lassen oder kopierte Waren zu verwenden.

11  Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zwecke der Vertragsdurchführung. Dabei handelt es sich insbesondere die im Rahmen des Bestellvorgangs erhaltenen personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten oder bestellte Waren.

Die Datenerhebung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DS-GVO“), des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („BDSG-neu“) sowie anderen nebengesetzlichen Bestimmungen. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im Falle gesetzlicher Verpflichtung oder zur Abwicklung der Bestellung, wie etwa beim Zahlungsvorgang.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Website unter www.HygDos.com   – Datenschutz

12  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Hamburg. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Hamburg. Gerichtsstand für beide Teile ist ebenfalls Hamburg oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinigten Nation vom 11. April 1980 über den nationalen Warenkauf für die Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.

13  Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

HygDos GmbH, Hamburg